Immo­bilien­recht

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Immo­bilien­recht

Wir berat­en und begleit­en Sie bei allen rechtlichen Aspek­ten rund um Immo­bilien – sei es beim Kauf, Verkauf, der Entwick­lung oder Ver­wal­tung von Immo­bilien. Dabei unter­stützen wir sowohl pri­vate als auch gewerbliche Inve­storen, Pro­jek­ten­twick­ler und Unternehmen.

Unsere Leis­tun­gen im Überblick

Notarielle Beurkun­dun­gen im Immo­bilien­recht

Im Immo­bilien­recht sind viele Transak­tio­nen — wie der Kauf oder Verkauf ein­er Immo­bilie — geset­zlich beurkun­dungspflichtig. Wir begleit­en Sie durch den gesamten Prozess und stellen sich­er, dass alle Verträge rechtssich­er, trans­par­ent und Ihren Inter­essen entsprechend gestal­tet sind. 

Zu den wichtig­sten beurkun­dungspflichti­gen Vorgän­gen gehören:

  • Kaufverträge für Immo­bilien und Grund­stücke
  • Bestel­lung und Löschung von Grund­schulden oder Hypotheken
  • Teilungserk­lärun­gen und Woh­nung­seigen­tums­be­grün­dun­gen
  • Über­tra­gun­gen im Rah­men von Schenkun­gen oder Erbregelun­gen


Durch eine sorgfältige Prü­fung und indi­vidu­elle Gestal­tung der Verträge sor­gen wir für eine rechtssichere und rei­bungslose Abwick­lung Ihrer Immo­bilien­transak­tio­nen.

Wir berat­en und vertreten Sie in allen Fra­gen des Grund­stück­srechts – von der rechtssicheren Gestal­tung von Kauf- und Über­tra­gungsverträ­gen bis hin zur Klärung von Stre­it­igkeit­en rund um Eigen­tum, Nutzung und Belas­tun­gen von Grund­stück­en.

Unsere Leis­tun­gen umfassen unter anderem:

  • Prü­fung und Gestal­tung von Kauf‑, Pacht- und Erb­bau­rechtsverträ­gen
  •  Klärung von Eigen­tumsver­hält­nis­sen und Grund­buchangele­gen­heit­en
  • Beratung zu Wegerecht­en, Grund­di­en­st­barkeit­en und Baulas­ten
  • Vertre­tung bei Stre­it­igkeit­en über Gren­zver­läufe oder Nach­bar­rechte

 

Ob Sie ein Grund­stück erwer­ben, bebauen oder veräußern möcht­en – wir sor­gen für eine rechtssichere und wirtschaftlich opti­male Lösung.

Wir berat­en und vertreten Woh­nung­seigen­tümer, Hausver­wal­tun­gen und Wohneigen­tümerge­mein­schaften (WEG) in allen rechtlichen Fra­gen rund um das gemein­schaftliche Eigen­tum.

Unsere Leis­tun­gen umfassen unter anderem:

  • Prü­fung und Gestal­tung von Teilungserk­lärun­gen und Gemein­schaft­sor­d­nun­gen
  • Klärung von Recht­en und Pflicht­en inner­halb der WEG
  • Beratung und Vertre­tung bei Stre­it­igkeit­en zwis­chen Eigen­tümern oder mit der Ver­wal­tung
  • Unter­stützung bei Beschlussfas­sun­gen und Anfech­tungskla­gen
  • Durch­set­zung und Abwehr von Instand­hal­tungs- und Sanierungspflicht­en

 

Ob als einzel­ner Eigen­tümer oder als Gemein­schaft – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzuset­zen und Kon­flik­te nach­haltig zu lösen.

Der Kauf, Verkauf oder die Über­tra­gung von Grund­stück­en bringt nicht nur rechtliche, son­dern auch steuer­liche Fra­gen mit sich. Wir berat­en Sie umfassend zu den steuer­lichen Fol­gen Ihrer Grund­stücks­geschäfte und helfen Ihnen, finanzielle Risiken zu min­imieren.

Unsere Leis­tun­gen umfassen unter anderem:

  • Grun­der­werb­s­teuer und deren Opti­mierung
  • Einkom­men­steuer­liche Behand­lung von Veräußerungs­gewin­nen
  • Erb­schaft- und Schenkung­s­teuer bei Grund­stück­süber­tra­gun­gen
  • Steuer­liche Vorteile durch Share Deals und Asset Deals
  • Grund­stückss­chenkun­gen und vor­weggenommene Erb­folge

 

Mit ein­er vorauss­chauen­den steuer­lichen Pla­nung sor­gen wir dafür, dass Ihre Grund­stücks­geschäfte nicht nur rechtlich, son­dern auch wirtschaftlich opti­mal gestal­tet sind.

Das Erb­bau­recht ermöglicht es, ein Grund­stück zu nutzen und darauf zu bauen, ohne es zu kaufen. Wir berat­en sowohl Erb­bauberechtigte als auch Grund­stück­seigen­tümer zu allen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspek­ten des Erb­bau­rechts.

Unsere Leis­tun­gen umfassen unter anderem:

  • Erstel­lung, Prü­fung und Ver­hand­lung von Erb­bau­rechtsverträ­gen
  • Regelun­gen zu Erb­bauzin­sen und Ver­tragslaufzeit­en
  • Rechte und Pflicht­en von Erb­bauberechtigten und Grund­stück­seigen­tümern
  • Über­tra­gung, Ver­längerung und Beendi­gung von Erb­bau­recht­en
  • Stre­it­igkeit­en rund um das Erb­bau­recht und Durch­set­zung von Ansprüchen


Ob Sie ein Erb­bau­recht begrün­den, erwer­ben oder rechtliche Fra­gen dazu klären möcht­en – wir unter­stützen Sie bei ein­er sicheren und vorteil­haften Gestal­tung.

Ein beson­deres Augen­merk leg­en wir auf die opti­male Struk­turierung Ihrer Immo­bilien­transak­tio­nen, sei es in Form eines klas­sis­chen Asset Deals (direk­ter Erwerb der Immo­bilie) oder eines Share Deals (Erwerb der Anteile an ein­er Immo­bilienge­sellschaft). Bei­de Vari­anten bieten unter­schiedliche rechtliche und steuer­liche Vorteile, die wir gemein­sam mit Ihnen prüfen und strate­gisch gestal­ten.

Share Deal: Hier wird nicht die Immo­bilie selb­st verkauft, son­dern die Anteile an ein­er Gesellschaft, die die Immo­bilie besitzt (z. B. eine GmbH oder eine Immo­bilienge­sellschaft). Dies kann steuer­liche Vorteile bieten und Grun­der­werb­s­teuer sparen, erfordert jedoch eine sorgfältige Prü­fung möglich­er Verbindlichkeit­en der Gesellschaft.

Asset Deal: In diesem Fall wird die Immo­bilie direkt verkauft und an den Käufer über­tra­gen. Dies ist der klas­sis­che Weg, eine Immo­bilien­transak­tion abzuwick­eln, bringt jedoch in der Regel eine Grun­der­werb­s­teuerpflicht mit sich.

Wir berat­en Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen bei­der Mod­elle und unter­stützen Sie bei ein­er rechtssicheren Umset­zung.

Unser Ziel ist es, Ihre Immo­bilien­pro­jek­te rechtssich­er, wirtschaftlich effizient und zukun­ft­sori­en­tiert umzuset­zen.

Warum wir?

Ihre Vorteile mit uns

Ihre Ansprech­part­ner

Rein­hart Rath & Flo­ri­an Feinen

Rechtsanwälte & Notar

Im Immo­bilien­recht sind Rein­hart Rath und Flo­ri­an Feinen sind hier Ihre Ansprech­part­ner. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Anliegen zu unter­stützen.

Rein­hart Rath

Flo­ri­an Feinen

Weit­ere Leis­tun­gen

Notari­at

Im Notari­at bieten wir Ihnen umfassende Unter­stützung bei allen notariellen Angele­gen­heit­en. Unser Leis­tungsspek­trum reicht von der Beurkun­dung wichtiger Rechts­geschäfte, über die Beglaubi­gung von Unter­schriften bis hin zur Erstel­lung von Vor­sorgeurkun­den, Ehev­erträ­gen und anderen indi­vidu­ellen Doku­menten.

Wirtschafts- & Gesellschafts­recht

​​Das Wirtschafts- und Gesellschafts­recht bildet den Rah­men für erfol­gre­ich­es unternehmerisches Han­deln. Es bet­rifft alle rechtlichen Fra­gen rund um Grün­dung von Unternehmen, Unm­struk­turierung und ver­tragliche Beziehun­gen. Wir begleit­en Sie kom­pe­tent und indi­vidu­ell.

Erb- & Erb­schaft­s­teuer­recht

Wir helfen Ihnen, in diesen kom­plex­en Bere­ichen immer den Überblick zu behal­ten und Ihre Inter­essen opti­mal zu vertreten. Ver­lassen Sie sich auf unsere jahrzehn­te­lange Erfahrung, um Ihre erbrechtlichen Anliegen sich­er und kom­pe­tent zu lösen.

Oldtimer­recht

Maßgeschnei­dert für Lieb­haber klas­sis­ch­er Fahrzeuge — Kauf, Verkauf, die Restau­rierung oder die Ver­sicherung eines Old­timers? Unser erfahrenes Team ste­ht Ihnen mit Fach­wis­sen und Engage­ment zur Seite. Ver­trauen Sie auf unsere Exper­tise, um den vollen Wert und die Freude an Ihrem his­torischen Fahrzeug zu sich­ern.